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Patientenverfügung & Testament

Patientenverfügung & Testament

Patientenverfügung

Unfall oder schwere Krankheit: Unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass ein Mensch plötzlich nicht mehr handlungsfähig ist, sich nicht einmal mehr seinem Umfeld mitteilen kann. In solchen Situationen hilft eine Patientenverfügung. Die schriftlich dokumentierten Vorstellungen zur medizinischen Versorgung sind für die behandelnden Ärzte bindend und von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Fortführung von lebensverlängernden Maßnahmen geht.

Auch wenn Sie bei bester Gesundheit sind und noch viele Lebensjahre vor Ihnen liegen: Auf das Verfassen einer Patientenverfügung sollten Sie nicht verzichten. Im Ernstfall ist es für Ihre Angehörigen eine gewaltige Erleichterung, Ihren Wünschen entsprechend entscheiden zu können. Als Ergänzung kann der Patientenverfügung auch gleich eine Vorsorgevollmacht beigelegt werden. Darin legen Sie fest, wer sich notfalls um Ihre behördlichen und geschäftlichen Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Patientenverfügung selbst erstellen

Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie als Anregung und Formulierungshilfe die Textbausteine vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nutzen:

Testament & Erbrecht

Klarheit „im Falle eines Falles“ schafft darüber hinaus ein frühzeitig aufgesetztes Testament. Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorgaben:

Neben dem EHEPARTNER haben danach an erster Stelle die „ERBEN ERSTER ORDNUNG“ Anspruch auf einen Nachlass (also die eigenen Kinder und Kindeskinder), darauf folgen weitere Angehörige (wie zum Beispiel Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen).

Davon abweichende Vorstellungen können nur über ein eigenhändig verfasstes Testament verwirklicht werden – das im Übrigen bei Bedarf jederzeit abgeändert werden kann.

Was die Einzelheiten angeht, wenden Sie sich am besten an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl – als Bestatter können wir in dieser Hinsicht keine weitergehende Beratung anbieten.

Patientenverfügung, Testament & Erbrecht