Was zu tun ist, wenn der Trauerfall eintritt
So schwer es angesichts der Situation auch sein mag: Bewahren Sie Ruhe. Kümmern Sie sich um Hilfe. Rufen Sie bei einem Sterbefall zu Hause den Haus- oder Notarzt (Notdienst-Rufnummer 116 117) an, der eine Todesbescheinigung ausstellen muss.
Selbstverständlich stehen auch wir sofort zur Verfügung.
Unter der Rufnummer (04604) 389 sind wir 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar und leisten alle erforderliche Unterstützung, die Sie nun benötigen.
Sofern sich der Verstorbene bereits zu Lebzeiten um eine Bestattungsvorsorge gekümmert hat, benötigen wir natürlich den entsprechenden Vorsorgevertrag (falls nicht mit unserem Unternehmen abgeschlossen) sowie die Graburkunde, falls vorhanden.
Die weiteren Schritte klären wir dann zeitnah in einem umfassenden Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause oder in einem unserer Büros.
Damit die erforderlichen Formalitäten reibungslos erledigt werden können, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
bei ledigen Personen:
- Geburtsurkunde
bei verheirateten Personen:
- Stammbuch
- Heiratsurkunde oder
- Familienregisterauszug
bei geschiedenen Personen:
- Heiratsurkunde und
- Scheidungsurteil oder
- Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
bei verwitweten Personen:
- Heiratsurkunde und
- Sterbeurkunde des Ehegatten
bei Rentnern/Pensionären:
- Rentenanpassungsbescheid und evtl.
- andere Versorgungsmitteilungen
Policen von:
- Lebensversicherung und
- Sterbegeldversicherung