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Regelungen für Bestattungen

Regelungen für Bestattungen


Welche Regelungen gelten für Bestattungen?

Darf eine Bestattung stattfinden? Unter welchen Bedingungen?

Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen und Bestattungsunternehmen dürfen stattfinden. Bei Gottesdiensten gelten die Anforderungen für rituelle Veranstaltungen (siehe „Gibt es Regelungen für religiöse Zusammenkünfte, Gottesdienste, Gebete oder Messen?„)

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Bestattungen

Für rituelle Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern auf Friedhöfen und in Bestattungsunternehmen gelten die folgenden Voraussetzungen:

  1. Es dürfen höchstens 1.000 Personen außerhalb und 500 Personen innerhalb geschlossener Räume teilnehmen;
  2. die Veranstalterin oder der Veranstalter hat nach ein Hygienekonzept zu erstellen;
  3. während der gesamten Veranstaltung ist innerhalb geschlossener Räume eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht für die jeweils sprechende Person sowie für Berufsmusikerinnen, Berufsmusiker und getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV während musikalischer Darbietungen;
  4. die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zu erheben;

 (siehe dazu die Daten der Landesmeldestelle unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-zahlen)

(2) Für Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen und in Bestattungsunternehmen gelten die Vorgaben des Absatzes 1.

Quelle: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201101_corona_bekaempfungsVO.html

Alle Gäste und Ausführenden einer Trauerfeier müssen mit Namen und Kontaktdaten erfasst werden. Bei Bildung von Gruppen aus bis zu zwei Haushalten ist auch das zu erfassen. Es empfiehlt sich, schriftlich einzuladen und mittels einer Gästeliste den Überblick zu halten. Musikalische Solodarbietungen sind mit einem Abstand von mindestens vier Metern zur Zuhörerschaft gestattet. Ein- und Auszug erfolgt geordnet und nach Gruppen/Einzelpersonen, mit ausreichende Abstand. Es wird empfohlen, eine Person mit der Aufsicht und Organisation zu beauftragen. Die Räume müssen vor und nach der Trauerfeier ausreichend gelüftet und desinfiziert werden.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html